Mitarbeiter mit Sondermüll

Die sichere Entsorgung von gefähr­lichen Abfällen

Der umgangs­sprachliche Begriff Sondermüll bezeichnet alle Abfälle, bei denen im Abfallrecht von gefähr­lichen Abfällen gesprochen wird. Da von diesen Abfällen aufgrund ihrer Beschaf­fenheit oder stofflichen Zusammen­setzung eine besondere Gefahr für Mensch oder Umwelt ausgeht, werden hier besondere Anforde­rungen an Lagerung, Transport, Behandlung und den Nachweis gestellt. Je nach Eigenschaft des Stoffes unterliegen auch Lager- und Transport­be­hälter besonderen Anforde­rungen und müssen besonders zugelassen sein. Für den Transport sind in vielen Fällen zusätzlich die Gefahrgut-Bestim­mungen der ADR und weitere Rechts­gebiete zu beachten.

Aufgrund des hohen Gefahren­po­tentials dürfen wir auf unseren Wertstoffhöfen bestimmte gefährliche Abfälle nicht annehmen und entsorgen. So z.B. Altlacke- und Altfarben, Altöle sowie andere chemische, biologisch gefährliche oder radioaktive Stoffe. Auch Asbest und Eternit jeder Form dürfen wir ausschließlich auf unserem Wertstoffhof in Möglingen und nur in Kleinmengen annehmen. Wenn Sie solche Stoffe haben, dann rufen Sie uns bitte an. Auch wenn wir bestimmte gefährliche Abfälle nicht direkt auf unserem Wertstoffhof annehmen können, so dürfen wir fast alle Stoffe mit unseren Fahrzeugen mit geeigneten Behältern von Ihnen aus direkt zu einer sicheren und fachge¬rechten Entsorgung fahren. Selbst­ver­ständlich beraten wir Sie auch gerne zu den nötigen Schritten für die fachge­rechte Entsorgung und vermitteln Ihnen gerne die passenden Anlauf­stellen für das Testen von Materialien auf verschiedene Gefahren­stoffe. Gerne machen wir Ihnen dazu ein Angebot.

Kleine Mengen aus Privat­haus­halten können Sie bei Ihrem kommunalen Sonder­müllmobil kostenlos abgeben. Auskünfte über Zeit und Ort erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde. Wenn Sie größere Mengen gefähr­licher Abfälle haben, bieten wir Ihnen gerne geeignete Behälter und gesetzes­konforme Entsorgungs- bzw. Verwer­tungswege an und sorgen für deren sichere Entsorgung. Bei Fragen informieren wir Sie gerne auch über das für gefährliche Abfälle gesetzlich anzuwendende elektro­nische Nachweiswesen (eANV).

Besonders Asbest und Eternit sind in den verschie­densten Formen in einigen Abfällen enthalten. Diese Materialien dürfen wir ausschließlich in Kleinmengen und an unserem Wertstoffhof in Möglingen bei Ludwigsburg annehmen. An unserem Wertstoffhof in Stuttgart Feuerbach dürfen wir Asbest und Eternit nicht annehmen. Auch wenn Sie größere Mengen Asbest oder Eternit haben helfen wir Ihnen gerne weiter – Sie bekommen bei uns zum einen Big-Bags in verschiedenen Größen um das Material gesetzes­konform zu verpacken, damit wir den Transport für Sie direkt zu einer zertifi­zierten Deponie übernehmen können. Zum anderen übernehmen unsere ausgebildeten Mitarbeiter gerne die Abbauar­beiten von Dächern, Nachtspei­cheröfen oder ähnlichem für Sie, da für den Umgang mit diesen Materialien zwingend ein Sachkun­de­nachweis nach TRGS 519 erforderlich ist. Rufen Sie uns gerne an – wir beraten Sie ausführlich zu Ihren Möglich­keiten und finden für fast jedes Problem eine Lösung!