Aulfinger Mitarbeiter in Rot mit einer Harke über der Schulter, im Hintergrund mehrere Straßenschilder und Straßenabgrenzungen

Ordnung muss sein - Die Stellplatz­ge­neh­migung

Wenn der Container auf der Straße steht

 

Für die Nutzung von Straßen und öffent­lichen Flächen und „zu anderen als den üblichen Zwecken“ ist laut Gesetz eine Sonder­nut­zungs­ge­neh­migung nötig, die die zuständige Gemeinde erteilt, wenn dadurch keine Einschrän­kungen im Verkehr zu erwarten sind. Unter die Genehmi­gungs­pflicht fallen (bundesweit und nicht nur in Stuttgart) alle Behälter, so auch Big-Bags, Citymulden, Absetzmulde, Abroll­con­tainern und sogar mobile WC Kabinen. Je nach Stadt oder Gemeinde kann die Bearbeitung des Antrages bis zu 14 Tagen dauern und ist selbst­ver­ständlich mit Gebühren verbunden. Eine kürzere Bearbei­tungszeit kann möglicherweise erfolgen, es besteht aber keine Garantie. Aus diesem Grunde heißt es: rechtzeitig planen und die Vorlaufzeit bis zur möglichen Mulden­stellung mit einplanen.

Sie können die Stellplatz­ge­neh­migung sehr gerne selbst beantragen (wenn gewerblich) oder wir erledigen dies gegen eine Aufwands­ent­schä­digung gleich für Sie mit. Bei Privat­personen sollte hier die Handwer­kerfirma oder ein Bauunter­nehmer die Verant­wortung der Verkehrs­si­cherung übernehmen. Unser fachlich ausgebildetes Personal kan dies für Sie bei der Contai­ner­be­auf­tragung gleich mit übernehmen, was ein Bestandteil des städtischen Antrags darstellt. Da wir als Aufsteller der Behälter für das Vorliegen der Genehmigung verant­wortlich sind, bitten wir um Zusendung einer Kopie der Genehmigung, falls Sie sie selbst beantragen. Wir dürfen ohne vorliegende Genehmigung keine Behälter auf öffentliche Fläche abstellen – auch nicht für nur ein paar Minuten oder Stunden.

Vor dem endgültigen Erteilen der Nutzungs­ge­neh­migung prüft die zuständige Ordnungs­behörde, ob durch die Aufstellung des Abfall­con­tainers oder anderen Behälter keine erhebliche Einschränkung des Fahrverkehrs zu erwarten ist. Dies ist insbesondere wichtig bei Fußgän­gerzonen, Schulstraßen oder Rettungszonen. Ebenfalls wird geprüft, ob notwendige Durchfahrts­breiten erhalten bleiben, ob Rettungswege betroffen sind und Gehwege weiterhin ohne Einschrän­kungen verwendet werden können. Bei der Erteilung einer Genehmigung zur Nutzung öffent­licher Verkehrs­flächen werden außerdem mögliche Alternativen geprüft, falls beim beantragten Stellplatz Bedenken bestehen. Auch die Notwen­digkeit der Dauer der Beanspruchung spielt eine Rolle. Schließlich werden notwendige Verkehrs­si­che­rungs­maß­nahmen wie Absper­rungen und Beschil­de­rungen festgelegt und angeordnet.

Bitte beachten Sie, dass Behälter grundsätzlich nicht - auch nicht kurzzeitig – auf Gehwegen, in Feuergassen und Rettungswegen abgestellt werden dürfen!

Die Behörde für Ordnung im Verkehr kann zusätzlich Haltever­bots­schilder, Absiche­rungen der Baustelle, Warnbarken oder Beleuchtung und gegebe­nenfalls die Umleitung des Gehweges durch entspre­chende Beschil­derung und Warnhinweise anordnen, wenn die Verkehrs­si­tuation es nötig macht. Die Beschil­de­rungen und Absper­rungen müssen je nach Gemeinde mindestens 72 - 96 Stunden vor Aufstellen der Container angebracht werden, so dass die Anwohner die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug um zuparken. Das Aufstellen der Schilder und die Beschriftung deren muss nach bestimmten Vorgaben dokumentiert und archiviert werden. Nur so hat der Antrag­steller auch die Gewähr, dass die öffentliche Fläche frei bleibt. Für das Aufstellen der Schilder und der Baustel­len­ab­si­cherung können wir Ihnen Dienst­leister empfehlen, die diesen Service anbieten oder wir organi­sieren das für Sie mit unseren zuverlässigen Partnern!

Aufgrund des Mehraufwands und der zeitlichen Vorlaufzeit ist es für uns am einfachsten, schnellsten und günstigsten, wenn Sie die Behälter auf einem privaten Gelände (Garagen­einfahrt, Vorgarten, Zufahrt, etc) abstellen lassen. Dann müssen Sie nichts Weiteres tun und wir sind bereits am nächsten Tag mit unserer Mulde oder Behälter bei Ihnen vor Ort.

Sprechen Sie uns gerne jederzeit an - wir beraten Sie per Telefon, E-Mail oder persönlich auf einem unserer Wertstoffhöfe.